Zahnersatz
& Finanzen
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Sie erhalten für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Implantate, einen „befundorientierten
Festzuschuss“. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist abhängig vom
Gesundheitszustand Ihrer Zähne. Sie können sich für jede medizinisch an erkannte
Versorgungsform entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu
verlieren. Für jeden Befund (z. B. „Lücke mit einem fehlenden Zahn“) gibt es einen
feststehenden Betrag, der Ihnen unabhängig von der gewählten Versorgungsform
gezahlt wird. |
Der Zuschuss ist so berechnet, dass er 50 Prozent der Kosten der so genannten
Regelversorgung beträgt. Diese Leistung der Krankenkasse können Sie durch eine
regelmäßige, im Bonusheft dokumentierte Vorsorge um bis zu 30 Prozent erhöhen.
Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre helfen, die verschiedenen Versorgungen
kennen zu lernen, einen Einblick in die damit verbundenen Kosten vermitteln und
Ihnen zeigen, wie sich die Leistungen von Zahnärzten und Zahntechnikern zusammen
setzen
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| Leitfaden
Zahnersatz und Finanzen |
| der
Initiative proDente e.V. |
| Der
Leitfaden der Initiative proDente fasst
die wichtigsten Informationen in Sachen
Zahnersatz mit Berücksichtigung der
neuen befundorientierten Festzuschüsse
zusammen (Stand: 2008). Den proDente
Leitfaden können Sie hier kostenlos
bestellen. Oder laden Sie die Broschüre
als PDF-Datei herunter. Dafür benötigen
Sie den kostenlosen Adobe
Reader. |
| Alle
Infos hierzu finden Sie unter |
http://www.prodente.de/1319.0.html |
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| Zahnzusatzversicherungen |
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Zahnzusatzversicherungen
sind beliebt. Bislang haben etwa 11
Millionen gesetzlich Versicherte einen
solchen Vertrag abgeschlossen. Doch nicht
alle Policen taugen etwas. Das zeigt die
Untersuchung von Finanztest: Nur drei
Tarife erhielten ein „sehr gut“ für
ihre Zahnersatzleistungen. Finanztest
sagt, wo Versicherte gut aufgehoben sind
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| Verträge
für private Zahnzusatzpolicen sind oft
undurchsichtig und kompliziert. Umfang und
Grenzen der Leistung sind vielen Kunden nicht
klar. Daher das Wichtigste kurz im Überblick: |
- Die Policen
decken einen Teil der Kosten für
medizinisch notwendigen Zahnersatz wie Brücken,
Kronen oder Prothesen. Kosmetische
Leistungen wie das Zähnebleichen sind
dagegen nicht enthalten.
- Keine
Versicherung begleicht vollständig alle
anfallenden Kosten für Zahnersatz. Gerade
bei einer teuren Versorgung müssen
Patienten fast immer einen Eigenanteil
zahlen.
- Nur ein Teil
der Tarife übernimmt neben Kosten für
Zahnersatz auch Kosten für Füllungen,
Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
- Bei einem
schlechten Zustand der Zähne können die
Versicherer potentielle Kunden ablehnen.
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Alle Infos
hierzu finden Sie unter:
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http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Zahnversicherung/1734566/1734566/1737577/
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