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Zahnersatz & Finanzen

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Sie erhalten für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Implantate, einen „befundorientierten Festzuschuss“. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist abhängig vom Gesundheitszustand Ihrer Zähne. Sie können sich für jede medizinisch an erkannte
Versorgungsform entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Für jeden Befund (z. B. „Lücke mit einem fehlenden Zahn“) gibt es einen feststehenden Betrag, der Ihnen unabhängig von der gewählten Versorgungsform
gezahlt wird.
Der Zuschuss ist so berechnet, dass er 50 Prozent der Kosten der so genannten Regelversorgung beträgt. Diese Leistung der Krankenkasse können Sie durch eine regelmäßige, im Bonusheft dokumentierte Vorsorge um bis zu 30 Prozent erhöhen.
Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre helfen, die verschiedenen Versorgungen kennen zu lernen, einen Einblick in die damit verbundenen Kosten vermitteln und Ihnen zeigen, wie sich die Leistungen von Zahnärzten und Zahntechnikern zusammen
setzen
Leitfaden Zahnersatz und Finanzen
der Initiative proDente e.V.
Der Leitfaden der Initiative proDente fasst die wichtigsten Informationen in Sachen Zahnersatz mit Berücksichtigung der neuen befundorientierten Festzuschüsse zusammen (Stand: 2008). Den proDente Leitfaden können Sie hier kostenlos bestellen. Oder laden Sie die Broschüre als PDF-Datei herunter. Dafür benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.
Alle Infos hierzu finden Sie unter
http://www.prodente.de/1319.0.html
Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherungen sind beliebt. Bislang haben etwa 11 Millionen gesetzlich Versicherte einen solchen Vertrag abgeschlossen. Doch nicht alle Policen taugen etwas. Das zeigt die Untersuchung von Finanztest: Nur drei Tarife erhielten ein „sehr gut“ für ihre Zahnersatzleistungen. Finanztest sagt, wo Versicherte gut aufgehoben sind
Verträge für private Zahnzusatzpolicen sind oft undurchsichtig und kompliziert. Umfang und Grenzen der Leistung sind vielen Kunden nicht klar. Daher das Wichtigste kurz im Überblick:
  • Die Policen decken einen Teil der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen. Kosmetische Leistungen wie das Zähnebleichen sind dagegen nicht enthalten.
  • Keine Versicherung begleicht vollständig alle anfallenden Kosten für Zahnersatz. Gerade bei einer teuren Versorgung müssen Patienten fast immer einen Eigenanteil zahlen.
  • Nur ein Teil der Tarife übernimmt neben Kosten für Zahnersatz auch Kosten für Füllungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
  • Bei einem schlechten Zustand der Zähne können die Versicherer potentielle Kunden ablehnen.
Alle Infos hierzu finden Sie unter:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Zahnversicherung/1734566/1734566/1737577/

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