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Allergien und was nun?
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Sowohl
bei der Verwendung von Metall-Legierungen
als auch Kunststoffen für Zahnersatz
spielt die Verträglichkeit aus
allergologischer Sicht eine wichtige
Rolle. Generell lässt sich die
Problematik unterteilen in die Fragen:
Wie werden Zahnersatzmaterialien von einem
Patienten vertragen, der bereits eine
Sensibilisierung gegen diese Substanzen
bzw. deren Inhaltsstoffen hat? Sind
die heute auf dem Markt befindlichen
Materialien in der Lage, ihrerseits einen
nichtsensibilisierten Patienten zu
sensibilisieren?
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Eine deutliche
Zunahme allergischer Erkrankungen auf
Metalle bzw. Metall-Legierungen lässt
sich in allen Allergieabteilungen der
Bundesrepublik, aber auch darüber hinaus
feststellen. Während Sensibilisierungen
gegen Edelmetalle nach wie vor zu extremen
Seltenheiten gehören, findet eine
Sensibilisierung gegen Nichtedelmetalle in
zunehmendem Maße durch Einwirkung aus dem
privaten oder beruflichen Bereich statt. Während
die Nickelsensibilisierung vorzugsweise
durch privaten Umgang mit nickelhaltigem
Modeschmuck usw. eintritt, wird eine
Chromallergie häufig durch den
beruflichen Umgang mit Metallen oder mit
Substanzen verursacht, in denen z. B.
Kaliumchromat als Spurenstoff enthalten
ist (in vielen deutschen Zementsorten, so
dass die Häufigkeit der Chromallergie bei
denen in der Bauindustrie Tätigen am höchsten
ist). Hieraus ergibt sich die Frage, ob
derartig sensibilisierte Patienten auf die
Verwendung von Nichtedelmetallen, in denen
Chrom, Nickel und Kobalt enthalten sind,
auch im Mundbereich allergisch reagieren können.
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Entsprechend
durchgeführte Untersuchungen haben
gezeigt, dass die heute auf dem Markt
befindlichen Legierungen, wenn sie diese
Einzelelemente enthalten, durchaus in der
Lage sind, bei Epikutan-Tests ohne
Zuhilfenahme von irgendwelchen Vehikeln
allergische Reaktionen im Sinne eines
Kontaktekzems auslösen. Das heißt aber
mit anderen Worten, dass aus den
Legierungen tatsächlich Ionen herausgelöst
werden, die dann als der eigentliche Auslöser
eines Kontaktekzems anzusehen sind. Es
handelt sich hierbei um eine
Sensibilisierung vom Spättyp, die
eigentlich nur dann auftritt, wenn ein
intensiver langandauernder Kontakt gegeben
ist. Dieser ist aber keineswegs immer bei
der Verwendung von
Nichtedelmetall-Legierungen im Munde
gegeben. Insbesondere nicht dann, wenn
beispielsweise durch Einwirkung von
Speichel oder Nahrung dauernd eine Verdünnung
erreicht und der Kontakt mit der
Schleimhaut laufend unterbrochen wird.
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Auf diese
Weise dürfte sich in hohem Maße die
Diskrepanz erklären, die immer wieder zur
Diskussion steht, dass bei
allergologischen Untersuchungen zwar eine
Sensibilisierung festgestellt werden kann,
ein entsprechendes klinisches Korrelat im
Munde aber nicht ohne weiteres nachweisbar
ist. Häufig klagen in solchen Fällen
Patienten über subjektive Beschwerden,
die objektiv schwer erfassbar sind. Es
muss aber betont werden, dass die heutigen
Nichtedelmetall-Legierungen, die Chrom,
Nickel oder Kobalt enthalten, so
korrosionsfest und gewebeverträglich
sind, dass sie nur bei Patienten
bedenklich erscheinen, die schon gegen
einen dieser Stoffe allergisch sind. Primär
allergieauslösend sind sie extrem selten.
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Sind die heute
auf dem Markt befindlichen Materialien in
der Lage, ihrerseits einen
nichtsensibilisierten Patienten zu
sensibilisieren?
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Wenn auf
Grund unserer Untersuchungen es tatsächlich
möglich ist, dass Einzelbestandteile
aus den Legierungen bei einem
Epikutan-Test als Auslöser für die
Entwicklung eines allergischen
Kontaktekzems verantwortlich gemacht
werden können, dann ergibt sich natürlich
die Frage, ob diese Fähigkeit auch
ausreichend ist, beim
Nichtsensibilisierten eine allergische
Reaktion hervorzurufen, d. h. den
Organismus zu sensibilisieren.
Entsprechende tierexperimentelle
Untersuchungen haben gezeigt, dass bei
der Implantation von entsprechend präparierten
Nichtedelmetall-Legierungsscheibchen
unter die Haut von Meerschweinchen und
einer Liegezeit von mindestens 6 Monaten
in mehr als einem Drittel der Tiere eine
Sensibilisierung gegen Nickel
hervorgerufen werden konnte. Hieraus lässt
sich zunächst aus dem Tierversuch
schließen, dass die im Laufe der Zeit
freigesetzten Anteile von Ionen durchaus
ausreichend sind, eine Sensibilisierung
herbeizuführen.
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Dies darf
aber nicht dazu führen, diese Ergebnisse
ohne weiteres auf den Menschen zu übertragen.
Im Tierversuch haben wir versucht, die
Verhältnisse, wie sie beim Menschen
vorliegen, in etwa nachzuahmen: Wir
haben Meerschweinchen nach
entsprechender Abformung
Metall-Legierungen auf die Schneidezähne
geklebt und diese über 6 Monate
belassen (bei zwischenzeitlichen
Erneuerungen), konnten jedoch hier in
keinem Fall kontaktallergische Phänomene
im Mund- oder Lippenbereich der Tiere
feststellen. Auch hier dürfte
zutreffen, was etwas weiter oben bereits
geschildert worden ist, dass der Verdünnungseffekt
durch Speichel und Nahrung zum Tragen
kommt.
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Die Verhältnisse
bei der Verwendung von Kunststoffen sind
insofern etwas anderes, als hier nicht
ein großes Kollektiv von
sensibilisierten Patienten vorliegt,
welches mit Kunststoffen der
verschiedensten Art zahnärztlich
versorgt werden muss. Abgesehen von
entsprechenden Kontaktmöglichkeiten im
zahnärztlichen Beruf und bei den zähnärztlichen
Hilfsberufen muss davon ausgegangen
werden, dass das Auftreten einer
Sensibilisierung gegen Kunststoff im
Rahmen der zahnärztlichen Versorgung
durch den Kontakt mit Kunststoffen der
verschiedensten Art bzw. deren
Komponenten verursacht worden ist. Diese
lassen sich im Allgemeinen relativ gut
diagnostizieren, weil sie mit
entsprechenden Schleimhautveränderungen
einhergehen. Aber auch hier gibt es
gelegentlich subjektive Beschwerden, die
sich nicht sichtbar äußern. Hier kann
nur die Durchführung von
allergologischen Untersuchungen der
verschiedensten Kunsthoffbestandteile,
einschließlich natürlich auch des
verwendeten Prothesenmaterials, zu einer
Abklärung beitragen. Schwierigkeiten in
der Beurteilung können dann aber
auftreten, wenn zwar die
Sensibilisierung gegen das vom Patienten
selbst getragene Prothesenmaterial
nachgewiesen werden kann, aber nicht
bekannt ist, welche Komponenten zur
Anfertigung der Prothese verwendet
worden sind.
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Fasst
man die Gesamtproblematik zusammen, so lässt
sich sicherlich sagen, dass es wünschenswert
wäre, dass der Zahnarzt, bevor er
Zahnersatzmaterialien verwendet,
vom Patienten erfährt, ob eine Überempfindlichkeit
bekannt ist, wie umgekehrt aber auch der
allergologisch Tätige vom Patienten
erfahren sollte, welche Materialien zur
Verwendung als zahnärztliche Werkstoffe
benutzt worden sind. Von
allergologischer Seite aus kann dieses
Problem dahingehend noch verbessert
werden, indem bei Vorliegen einer
Sensibilisierung gegen zahnärztliche
Werkstoffe und Metall eine entsprechende
Allergiekarte ausgefüllt wird, die dann
beim Zahnarztbesuch vorgelegt wird.
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